Allgemeine Geschäftsbedingungen sh consulting, 26670 Uplengen
Stand September 2012
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind integrierender Bestandteil aller, auch künftiger Liefergeschäfte, die wir mit Kunden ( Auftraggebern) abschließen.
2 Soweit Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen usw. von Abnehmern unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, binden sie uns nicht. Eine Aufhebung oder Abänderung unserer Bedingungen bedarf zur Rechtswirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
II. Angebote, Preise
1. Unsere Angebote sind im Geschäftsverkehr mit solchen Abnehmern, die Unternehmer gemäß § 14 BGB sind, stets freibleibend, es sei denn, die Bindung an das Angebot oder einzelne Teile des Angebotes sind ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Unsere Preise ergeben sich aus dem Angebot, oder falls vorliegend, aus der Auftragsbestätigung. Sind die Preise nur für ein bestimmtes Vorhaben vereinbart, so sind sie nur hierfür verbindlich.
3. Berechnet werden die gemäß dem Angebot, oder falls vorliegend, der Auftragsbestätigung geltenden Preise. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer zu dem am Tage der Leistungserbringung geltenden Satz. Zusätzliche Leistungen, wie z. B. Abänderungen, Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gesondert berechnet.
4. Sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Hiervon abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung.
5. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
6. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Vollkaufleute sind weder zur Aufrechnung berechtigt noch Berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Rechte nach § 320 BGB bleiben unberührt.
7. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, spätestens nach Mahnung sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8. Alle unsere Forderungen – auch die gestundeten – werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Bei Hereinnahme und Gutschrift von Wechseln können wir gegen Rückgabe Barzahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Bei Verzug des Kunden können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten.
III. Auftrag
1. Ein Auftrag gilt erst als rechtswirksam erteilt, wenn dieser vom Auftragnehmer schriftlich abgefasst und durch Unterschrift bestätigt wird. Dies gilt ohne Ausnahme auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Mit dem Auftrag verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer termingerecht jegliche Information zur Auftragserfüllung zu erteilen, insbesondere den erforderlichen Datenbestand zur Verfügung zu stellen, die Richtigkeit seiner Angaben selbst laufend zu überprüfen und Veränderungen in seinem Verantwortungsbereich mit Einfluss auf den Auftrag zu überwachen. Grundsätzlich haftet der Auftraggeber für die Richtigkeit seiner Angaben im Zusammenhang mit dem Auftrag.
3. Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderungen durch unseren Kunden verursacht sind, gehen zu seinen Lasten; dabei ist unsere Kalkulation maßgebend.
IV. Termine
1. Die mit dem Auftrag verbundenen Termine und Fristen sind schriftlich zu vereinbaren.
V. Haftung
1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Partners gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung.
2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorherseh-baren Schaden.
4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
VI. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für unsere Leistungen ist Uplengen.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde zu dem in Abschnitt II. Ziffer 1 genannten Personenkreis gehört oder seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, das für unseren Geschäftssitz örtlich und sachlich zuständige Gericht anzurufen. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen.
3. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendung der „Haager Einheitlichen Kaufgesetze“, des einheitlichen UN-Kaufrecht oder sonstiger Konventionen über das Recht des Wareneinkaufs ist ausgeschlossen.
VII. Sonstiges
1. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, durch welche der Vertragszweck in wirtschaftlich sinnvoller, dem Vertrag und seinen zugrunde liegenden Bedingungen entsprechender Weise erreicht werden kann.
2. Kundendaten speichern wir gemäß § 28 BDSG.
3. Ist bei Rechnungen in ein Land der Europäischen Gemeinschaft der Leistungsempfänger unser steuerlicher Vertreter, so haftet er uns gegenüber für die ordnungsgemäße Erklärung und Abführung der Umsatzsteuer